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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Feingeister und Dickköpfe

(Inhaberin: Cordula Möller, Kontaktdaten im Impressum.)


§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehung zwischen dem Trainingsangebot von Feingeister & Dickköpfe (im Folgenden als „Hundeschule“ bezeichnet) und Verbraucher*innen, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Teilnehmer*innen). 

Für Angebote und weitere Leistungen der Hundeschule gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch Teilnehmer*innen gestellt werden und im Gegensatz zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, wird widersprochen.


§ 2 Vertragsinhalt und Anmeldung

Bei dem zwischen der Hundeschule und den Teilnehmer*innen geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, den Teilnehmer*innen bestimmte Inhalte zu vermitteln. Die Teilnehmer*innen erhalten von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.

Die Hundeschule bietet als Trainingsangebote sowohl Einzelstunden als auch Gruppenkurse an. In den Einzelstunden bietet die Hundeschule den Teilnehmer*innen zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht. An Gruppenkursen können die Teilnehmer*innen nach einer einmaligen Vorstellung sowie der Zustimmung der Hundeschule und nach der Anmeldung für den jeweiligen Kurs teilzunehmen.

Die Kurse bestehen aus fest gebuchten Einheiten, die sich aus der jeweiligen Präsentation des Trainingsangebots ergeben. Verpasste Termine können nicht nachgeholt werden und verfallen. Kurse werden nicht anteilig im späteren Verlauf erstattet.

Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen der Hundeschule und den Teilnehmer*innen.

Angebote der Hundeschule richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Präsentation von Trainingsangeboten auf der Website der Hundeschule stellt eine unverbindliche Aufforderung dazu dar, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website der Hundeschule eine Anfrage zur Teilnahme an einem Trainingsangebot zu stellen. Es handelt sich nicht um ein verbindliches Angebot von unserer Seite zum Abschluss eines Vertrages.

Sobald eine solche Anfrage elektronisch bei uns eingegangen ist, versendet die Hundeschule eine elektronische Eingangsbestätigung oder wird den Eingng binnen 48 Stunden telefonisch bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Terminvergabe und damit eine Anmeldung dar. Ein Vertrag mit der Hundeschule kommt daher über die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

Sofern die Durchführung eines Trainingsangebots zum angefragten Termin möglich ist, vereinbart die Hundeschule den entsprechenden Termin. 


§ 3 Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht der Teilnehmer*innen besteht nicht, da mit der Hundeschule ein Vertrag zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, der V für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, abgeschlossen wird. Die Teilnehmer*innen können eine abgegebene Willenserklärung daher nicht widerrufen, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.


§ 4 Preise und Zahlung

Die aktuellen Preise sind auf der Website der Hundeschule zu finden oder werden auf Anfrage auch telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben. Die vereinbarte Vergütung der Einzelstunden ist am Ende der Stunde in bar zu entrichten oder vorab zu überweisen. Die Vergütung von Gruppenkursen ist zu Beginn des Kurses in bar zu entrichten oder vorab zu überweisen. Im Fall einer Vorabüberweisung muss der Zahlungseingang zu Beginn des jeweiligen Kurses für die Hundeschule nachvollziehbar sein.


§ 5 Absage eines Termins durch die Teilnehmer*innen oder verspäteter Beginn

Sagt ein/e Teilnehmer*in Einzeltrainingstermine nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch die Teilnehmer*in zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei. 

Eine kostenfreie Absage von Gruppenkurse ist nicht möglich.


Im Falle eines unpünktlichen Erscheinens eines/einer Teilnehmer*in zu einem Kurs behält sich die Hundeschule vor, die Wartezeit von der Trainingszeit abzuziehen. Die Vergütung des Trainings ist regulär zu entrichten.


§ 6 Weitere Pflichten der Teilnehmer*innen

Der/Die Teilnehmer*in trägt während des Kurses als Halter die Verantwortung für das Verhalten seines/ihres Hundes. 

Der/Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes, sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.

Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Ebenso ist vom Besitzer ein gültiger Impfpass mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen. Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose sollte bestehen.

Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die

Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

Verstößt ein/eine Teilnehmer*in gegen diese Pflichten oder verhält sich ein/eine Teilnehmer*in selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer*innen stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, sie/ihn zeitweise oder dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der/die Teilnehmer*in zu zahlen.


§ 7 Terminabsage durch die Hundeschule oder verspäteter Kursbeginn 

Die Hundeschule behält die Absage eines Termins für die folgenden Fälle vor:

Erkrankung der Trainingsleitung, die eine Durchführung des Trainings nicht zulässt;

Unterschreitung der für die Durchführung eines Gruppenkurses erforderlichen Mindestzahl an Teilnehmer*innen;

Ereignisse höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Verkehrsunfälle, Pandemien und vergleichbare Ereignisse, keinen betrieblichen Zusammenhang mit der Hundeschule aufweisen und von dieser auch unter Einsatz äußerster, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abgewendet werden können.

Die Hundeschule wird nach Möglichkeit im Fall einer Absage einen Ersatztermin anbieten. Die Hundeschule teilt den Teilnehmer*innen eine Terminabsage oder Verlegung des Termins unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit.

Im Falle einer Absage der Hundeschule schuldet die Teilnehmer*in der Hundeschule keine Vergütung. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird den Teilnehmer*innen unverzüglich erstattet.

Im Falle eines verspäteten Kursbeginns durch die Hundeschule wird dem/der Teilnehmer*in die volle Trainingszeit zugestanden. Sollten dadurch andere terminliche Konflikte entstehen, erbringt die Hundeschule einen Ersatz in Form von einer längeren Trainingseinheit beim nächsten Termin oder einer Minderung der Vergütung.


§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung steht Teilnehmer*innen nur für solche Forderungen zu, die unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht können Teilnehmer*innen nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 9 Haftung

Die Hundeschule haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und für schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Übrigen haftet die Hundeschule nur nach dem Produkthaftungsgesetz, im Fall der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer*innen regelmäßig vertrauen dürfen oder soweit die Hundeschule den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Im Fall der schuldhaften Verletzung einer wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Teilnehmer*innen ist mit der vorstehenden Bestimmung nicht verbunden.


§ 10 Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung bereit. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr 

Im Fall einer Meinungsverschiedenheit wegen eines Vertrages bemüht sich die Hundeschule, diese einvernehmlich beizulegen. Die Hundeschule darüber hinaus nicht zu einer Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren verpflichtet und nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


§ 11 Schlussbestimmungen

Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

Auf unter Geltung dieser AGB abgeschlossene Verträge ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“) anwendbar. Von dieser Rechtswahl bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Landes, in dem ein/e Teilnehmer*in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


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